Stammheim - Baader/Meinhof vor Gericht
Spielfilm. Rund zehn Jahre, nachdem in Stammheim die führenden Mitglieder der "Baader-Meinhof-Gruppe" und Gründer der "Rote Armee Fraktion" vor Gericht gestellt und verurteilt wurden, unternimmt Reinhard Hauff eine filmische Rekonstruktion des 192 Tage dauernden Prozesses. Ausgehend von authentischen Protokollen und unter Verzicht auf dramaturgisches Beiwerk, beschränkt sich die Inszenierung bewuß...mehrt auf die wörtliche Rezitation - ohne daß die politisch-gesellschaftlichen Hintergründe des Falles beleuchtet werden. Hauffs freiwillige Askese läßt viele Fragen offen, ermöglicht jedoch beklemmende Einsichten in das Innere eines Justizapparrates, der von der politischen Brisanz der Materie überfordert ist, und Schwächen zeigt. Obwohl keineswegs beschönigend in den Angeklagtenportraits leistet der Film einen wichtigen Beitrag zum Verständnis politisch motivierter Gewalt und provoziert die erneute Auseinandersetzung mit einem tabuisierten, bislang unbewältigten Kapitel deutscher Geschichte. Hauptpreis der Berliner Filmfestespiele 1986.
Die Denunziantin
Spielfilm. Eine Frau kommt mit 1 Million Reichsmark als Flüchtling nach Berlin. Sie rührt das Geld nicht an. Der Krieg geht zu Ende - noch immer rührt sie das Geld nicht an. Aus Neid wird sie denunziert, dann verhaftet. Ans Tageslicht kommt, wofür sie das Geld bekommen hat. Es ist Kopfgeld, das auf Carl Goerdeler - den politischen Kopf des deutschen Widerstandes vom 20. Juli 1944 - nach dem mißglü...mehrckten Hitler-Attentat ausgesetzt worden war. Gegen diese Frau, Helene Schwärzel, wird ein Prozeß eingeleitet. Im Gesetzbuch gibt es jedoch keinen Paragraphen, der Denunziation unter Strafe stellt. So kommt es zum ersten Prozeß vor einem deutschen Gericht nach alliiertem Recht: Verbrechen gegen die Menschlichkeit. In einer Rückblende stellt der Film dar, wie Helene Schwärzel zur Denunziantin wurde, wie sie Carl Goerdeler an den NS-Staat ausgeliefert hat, weil sie einmal in ihrem Leben beachtet werden wollte. Helene Schwärzel wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt und nach sechs Jahren entlassen. Außer ihr wurde niemand wegen der Morde an den etwa 700 Widerstandskämpfern des 20. Juli 1944 verurteilt.